|
Mittwoch, 5. September 2001 |
|
|
.biz- und .info-Verträge vor Unterzeichnung Das ICANN-Direktorium hat den Verträgen mit Afilias (.info) und NeuLevel (.biz) grundsätzlich zugestimmt; die Verträge sollen mit geringen Änderungen in den nächsten Tagen von ICANN-Präsident Stuart Lynn unterzeichnet werden. Die Entscheidung im Direktorium fiel mit großer Mehrheit, gegen die Stimme des amerikanischen At-Large-Direktors Karl Auerbach und bei Enthaltung der Europäer Andy Müller-Maguhn (At Large) und Amadeu Abril i Abril (DNSO). Zugleich hat das Direktorium eine Reihe von Beschwerden zurückgewiesen, die vor allem von abgelehnten Bewerbern für neue Top-Level-Domains eingereicht worden waren. Afilias hat angekündigt, 45 Tage nach der Vertragsunterzeichnung mit der "Sunrise Period" zu beginnen, in der Warenzeicheninhaber ihr Warenzeichen als Domainname unter .info registrieren können. 30 Tage danach soll die Registrierung für alle anderen möglich werden. Nach diesen Pläne wären die ersten regulären .info-Domains ab Anfang August registrierbar. .info-Domains werden den Registraren für maximal 5,75 US$ angeboten; die Registrar-Preise für .biz-Domains sollen bei maximal 5,30 US$ liegen. Endkunden können die Domains nicht direkt bei Afilias bzw. NeuLevel registrieren, sondern müssen zu einem der von ICANN akkreditierten Registrare oder einem Wiederverkäufer gehen.
09:11h
|
|
|
|
Beschwerdegremium wird errichtet Das vor anderthalb Jahren beschlossene Independent Review Panel (IRP), das bei Beschwerden über ICANN-Beschlüsse entscheiden soll, soll nun tatsächlich eingerichtet werden. Dies hat das ICANN-Direktorium jetzt beschlossen. Innerhalb der nächsten 90 Tage soll der IRP-Nominierungsausschuss aus Vertretern der Unterorganisationen ASO, PSO und DNSO geeignete Kandidaten finden. Die neun Mitglieder des Independent Review Panel sollen (gegenwärtige oder ehemalige) Richter sein oder zumindest für das Richteramt qualifiziert sein und Erfahrung in Schlichtungsverfahren haben. Die IRP-Mitglieder entscheiden jeweils zu dritt darüber, ob ein ICANN-Beschluss über die Satzung oder Gründungsartikel verstößt bzw. bei den so genannten Konsensrichtlinien, ob tatsächlich ein Konsens vorliegt. Die Entscheidungen werden im Netz veröffentlicht. Bislang war die einzige Beschwerdeinstanz das Committee of Reconsideration, ein Ausschuss aus ICANN-Direktoren. Im Independent Review Panel sind nicht nur ICANN-Direktoren und -Angestellte, sondern auch alle anderen ausgeschlossen, die innerhalb der gesamten ICANN-Struktur eine Position innehaben.
09:10h
|
|
© Copyright 2002 Alexander Svensson.
|
|
|