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UDRP auf Deutsch

Wiedergabe der Übersetzung mit freundlicher Genehmigung von 1&1 Puretec

Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der Domainnamen-Streitrichtlinie UDRP in der Fassung vom 24.10.1999. Maßgeblich ist stets die UDRP in englischer Sprache.
Die Richtlinie ist aus der Perspektive eines Domainregistrars gegenüber einem Kunden geschrieben. "Wir/unser" meint also den Domainregistrar, "Sie/Ihr" meint den Kunden, der eine Domain registriert.

1. Zweck
Diese einheitliche Richtlinie zur Lösung von Streitigkeiten über Domainnamen (die "Richtlinie") wurde von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers ("ICANN") übernommen, ist in Ihrem Anmeldevertrag enthalten und legt die Bedingungen und Bestimmungen im Zusammenhang bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und einer anderen Partei als uns (der Registrierungsstelle) für die Registrierung und Nutzung des von Ihnen angemeldeten Internetdomainnamens fest.
Verfahren nach Absatz 4 dieser Richtlinie werden nach den Regeln über die Einheitliche Richtlinie zur Lösung von Streitigkeiten über Domainnamen durchgeführt (die "Verfahrensregeln"), die unter www.icann.org/udrp/udrp-rules-24oct99.htm abrufbar sind, sowie nach den zusätzlichen Regeln des gewählten Dienstleisters zur Lösung von Verwaltungsstreitigkeiten.

2. Ihre Erklärungen
Durch den Antrag auf Registrierung eines Domainnamens oder durch Beauftragung von uns zur Pflege oder Verlängerung der Registrierung eines Domainnamens erklären Sie hiermit und garantieren uns gegenüber,
a) daß die von Ihnen in Ihrem Anmeldevertrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind;
b) daß nach Ihrer Kenntnis die Registrierung des Domainnamens keine Rechte von Dritten verletzt,
c) daß Sie den Domainnamen nicht zu einem ungesetzlichen Zweck anmelden und
d) daß Sie den Domainnamen nicht wissentlich unter Verletzung von geltenden Rechten oder Vorschriften verwenden.
Sie sind dafür verantwortlich festzustellen, ob Ihre Registrierung des Domainnamens die Rechte von anderen verletzt.

3. Stornierungen, Übertragungen und Änderungen
In den folgenden Fällen werden wir Registrierungen von Domainnamen stornieren, übertragen oder auf sonstige Weise ändern:
a) Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 8 bei Eingang der schriftlichen oder elektronisch übermittelten Anweisungen von Ihnen oder Ihrem befugten Vertreter zur Durchführung dieser Maßnahme;
b) Bei Eingang einer Anordnung eines zuständigen Gerichtes oder Schiedsgerichtes zur Durchführung dieser Maßnahme;
c) Bei Eingang einer Entscheidung eines Verwaltungsausschusses zur Durchführung dieser Maßnahme bei Verwaltungsverfahren, bei dem Sie beteiligt sind und das nach dieser Richtlinie oder einer späteren von ICANN verabschiedeten Fassung dieser Richtlinie durchgeführt wurde (siehe Absatz 4a und 4k).
Wir sind weiterhin berechtigt, die Registrierung eines Domainnamens gemäß den Bestimmungen Ihres Anmeldevertrages oder anderen rechtlichen Erfordernissen zu stornieren, zu übertragen oder sonstwie zu ändern.


4. Zwingendes Verwaltungsverfahren
Dieser Absatz legt die Art von Streitigkeiten fest, bei denen Sie sich einem zwingenden Verwaltungsverfahren unterwerfen müssen. Diese Verfahren werden vor einem der Dienstleister zur Lösung von Verwaltungsstreitigkeiten durchgeführt, die unter www.icann.org/udrp/approved-providers.htm aufgeführt sind ("Dienstleister").
a) Anwendbare Streitigkeiten: Sie müssen sich einem zwingenden Verwaltungsverfahren unterwerfen, falls ein Dritter (ein "Kläger") dem jeweiligen Dienstleister gegenüber nach den Verfahrensregeln geltend macht,
    aa) daß Ihr Domainname mit einem Warenzeichen oder Dienstleistungszeichen des Klägers identisch ist oder ihm zur Verwechslung ähnlich ist,
    bb) daß Sie keine Rechte bzw. kein berechtigtes Interesse hinsichtlich des Domainnamens haben und
    cc) daß Ihr Domainname bösgläubig angemeldet wurde und genutzt wird.
Während des Verwaltungsverfahrens muß der Kläger nachweisen, daß alle drei Elemente vorliegen.
b) Nachweis der Registrierung und bösgläubige Nutzung: Im Sinne von Absatz 4a/cc sind insbesondere die folgenden Umstände, falls sie vom Ausschuß festgestellt werden, Nachweis der bösgläubigen Registrierung und Nutzung eines Domainnamens:
    aa) Umstände, die darauf hinweisen, daß Sie den Domainnamen hauptsächlich für den Zweck des Verkaufs, der Vermietung oder sonstigen Übertragung der Domainnamenregistrierung an den Kläger, der Eigentümer des Warenzeichens oder der Dienstleistungsmarke ist, oder an einen Wettbewerber des Klägers zu einer wertmäßigen Gegenleistung, die Ihre nachgewiesenen, mit dem Domainnamen unmittelbar in Verbindung stehenden Unkosten übertreffen, angemeldet oder erworben haben; oder
    bb) Sie haben den Domainnamen dazu angemeldet, den Eigentümer des Warenzeichens bzw. der Dienstleistungsmarke davon abzuhalten, das Warenzeichen bzw. die Dienstleistungsmarke in einem entsprechenden Domainnamen abzubilden, vorausgesetzt, daß Sie sich in dieses Verhaltensmuster eingelassen haben; oder
    cc) Sie haben den Domainnamen hauptsächlich dazu angemeldet, das Geschäft eines Wettbewerbers zu zersetzen; oder
    dd) Sie haben mit dem Domainnamen vorsätzlich versucht, in kommerzieller Absicht Internetnutzer zu Ihrer Webseite oder zu einer anderen Onlinestelle anzulocken, indem eine mögliche Verwechslung mit dem Warenzeichen bzw. der Dienstleistungsmarke des Klägers hinsichtlich des Ursprungs, des Sponsoring, der Beziehung oder der Empfehlung Ihrer Webseite bzw. Onlinestelle oder eines Produktes oder Dienstes auf Ihrer Webseite bzw. Onlinestelle geschaffen wird.
c) Wie Ihre Rechte und berechtigten Interessen am Domainnamen bei der Reaktion auf eine Klage dargelegt werden: Wenn eine Klage bei Ihnen eingeht, so sollten Sie unter Absatz 5 der Verfahrensregeln bestimmen, wie Ihre Erwiderung vorzubereiten ist. Jeder der folgenden Umstände, insbesondere, falls sie vom Ausschuß nach dessen Bewertung aller vorgelegten Beweismittel nachgewiesen werden, beweisen Ihre Rechte bzw. berechtigen Interessen am Domainnamen im Sinne von Absatz 4a/bb:
    aa) Vor einer Anzeige der Streitigkeit an Sie, die Nutzung bzw. nachweisbare Vorbereitung der Nutzung des Domainnamens oder eines dem Domainnamen entsprechenden Namens im Zusammenhang mit dem gutgläubigen Angebot von Waren oder Dienstleistungen;
    bb) Sie (als Einzelperson, Geschäft oder als sonstige Einheit) sind allgemein unter dem Domainnamen bekannt, selbst wenn Sie kein Warenzeichen bzw. keine Dienstleistungsmarke erworben haben; oder
    cc) Sie nutzen den Domainnamen für einen rechtmäßigen, nicht gewerblichen oder billigen Zweck, ohne kommerzielle Absicht zur Irreführung von Verbrauchern oder Besudelung des fraglichen Warenzeichens bzw. der fraglichen Dienstleistungsmarke.
d) Wahl des Dienstleisters: Der Kläger hat den Dienstleister aus der Liste der von ICANN genehmigten Dienstleister auszuwählen, indem er die Klage bei diesem Dienstleister einreicht. Der gewählte Dienstleister verwaltet das Verfahren, außer in Fällen der Konsolidierung nach Absatz 4f.
e) Anstrengen des Verfahrens und Bestellung des Verwaltungsausschusses: Die Verfahrensregeln bestimmen den Ablauf des Beginns und der Durchführung von Verfahren und die Bestellung des Ausschusses, der die Streitigkeit beilegen wird (der "Verwaltungsausschuß").
f) Konsolidierung: Bei mehreren Streitigkeiten zwischen Ihnen und einem Kläger können entweder Sie oder der Kläger beantragen, daß die Streitigkeiten vor einem einzigen Verwaltungsausschuß zusammengefaßt werden. Dieser Antrag ist beim ersten Verwaltungsausschuß zu stellen, der für einen anhängigen Disput zwischen den Parteien bestellt wurde. Der Verwaltungsausschuß kann in eigenem Ermessen solche Streitigkeiten zusammenfassen, vorausgesetzt, daß die zusammengefaßten Streitigkeiten dieser Richtlinie oder einer späteren, von ICANN verabschiedeten Fassung dieser Richtlinie unterliegen.
g) Gebühren: Alle im Zusammenhang mit Streitigkeiten vor einem Verwaltungsausschuß nach dieser Richtlinie von einem Dienstleister erhobenen Gebühren sind vom Kläger zu bezahlen, außer in denjenigen Fällen, in denen Sie wählen, daß der Verwaltungsausschuß von einem auf drei Mitglieder gemäß Absatz 5b/4 der Verfahrensregeln erweitert wird. Im letzteren Fall werden sämtliche Gebühren zwischen Ihnen und dem Kläger zu gleichen Teilen getragen.
h) Unsere Beteiligung bei Verwaltungsverfahren: Wir beteiligen uns nicht, auch nicht in Zukunft, an der Verwaltung oder Durchführung von Verfahren vor einem Verwaltungsausschuß. Ferner haften wir nicht auf Grund von Entscheidungen dieses Verwaltungsausschusses.
i) Rechtsmittel: Die dem Kläger bei einem Verfahren vor einem Verwaltungsausschuß zur Verfügung stehenden Rechtsmittel sind darauf beschränkt, die Stornierung Ihres Domainnamens oder die Übertragung der Registrierung Ihres Domainnamens auf den Kläger zu fordern.
j) Mitteilung und Veröffentlichung: Der Dienstleister informiert uns über Entscheidungen des Verwaltungsausschusses hinsichtlich des von Ihnen bei uns angemeldeten Domainnamens. Alle Entscheidungen nach dieser Richtlinie werden vollständig über das Internet veröffentlicht, es sei denn, daß ein Verwaltungsausschuß in Ausnahmefällen bestimmt, Teile seiner Entscheidung zu redigieren.
k) Verfügbarkeit von Gerichtsverfahren: Die in Absatz 4 dargelegten zwingenden Anforderungen für Verwaltungsverfahren hindern Sie oder den Kläger nicht daran, den Disput vor einem zuständigen Gericht zur unabhängigen Beilegung vorzulegen, bevor das zwingende Verwaltungsverfahren begonnen ist oder nachdem es abgeschlossen ist. Falls ein Verwaltungsausschuß entscheidet, daß Ihre Registrierung des Domainnamens storniert oder übertragen werden muß, warten wir zehn Geschäftstage (unseres Hauptsitzes), nachdem wir vom jeweiligen Dienstleister über die Entscheidung des Verwaltungsausschusses informiert worden sind, bevor wir diese Entscheidung realisieren. Wir werden dann diese Entscheidung umsetzen, es sei denn, daß wir während dieser zehn Geschäftstage von Ihnen offizielle Dokumente darüber erhalten (wie z.B. Kopie einer Klage, vom Gerichtsbeamten abgestempelte Prozeßakten), daß Sie gegen den Kläger ein Gerichtsverfahren in einer Gerichtsbarkeit anstrengen, der sich der Kläger nach Absatz 3b13 der Verfahrensregeln unterworfen hat. (Diese Gerichtsbarkeit ist im allgemeinen der Ort unseres Hauptsitzes oder Ihrer in unserer Whois Datenbank aufgeführten Anschrift. Weitere Einzelheiten in Absatz 1 und 3b13 der Verfahrensregeln.) Wenn wir diese Dokumente innerhalb der zehn Geschäftstage erhalten, werden wir die Entscheidung des Verwaltungsausschusses nicht umsetzen und nichts weiteres unternehmen, bis wir
1) einen für uns ausreichenden Nachweis über eine Lösung zwischen den Parteien erhalten;
2) einen für uns ausreichenden Nachweis erhalten, daß das Gerichtsverfahren abgewiesen oder zurückgezogen wurde oder
3) eine Kopie der Anordnung dieses Gerichtes erhalten, die Ihren Prozeß abweist oder bestimmt, daß Sie kein Recht haben, Ihren Domainnamen weiter zu verwenden.


5. Alle sonstigen Streitigkeiten und Prozesse
Alle sonstigen Streitigkeiten zwischen Ihnen und einer anderen Partei als uns hinsichtlich der Registrierung Ihres Domainnamens, die nicht nach den Bestimmungen des Absatzes 4 über zwingende Verwaltungsverfahren verhandelt werden, sind zwischen Ihnen und der anderen Partei über ein Gerichts-, Schiedsgerichts- oder ein anderes verfügbares Verfahren zu entscheiden.


6. Unsere Beteiligung an Streitigkeiten
Wir beteiligen uns auf keine Weise an Streitigkeiten zwischen Ihnen und einer anderen Partei als uns, die sich auf die Registrierung und Nutzung Ihres Domainnamens beziehen. Sie dürfen uns nicht als Partei benennen oder uns bei einem solchen Verfahren einbeziehen. Falls wir bei einem solchen Verfahren als Partei benannt werden, so behalten wir uns das Recht vor, jegliche Rechtsmittel einzusetzen, die wir für zweckdienlich halten, und alle notwendigen Maßnahmen zu unserer Verteidigung zu ergreifen.


7. Beibehaltung des Status Quo
Mit Ausnahme der Bestimmungen von Absatz 3 werden wir den Status von Domainnamenregistrierungen nach dieser Richtlinie nicht stornieren, übertragen, aktivieren, deaktivieren oder auf sonstige Weise ändern.


8. Übertragungen während eines Disputs
a) Übertragungen eines Domainnamens an einen neuen Inhaber: Sie dürfen Ihre Domainnamenregistrierung während
1) eines nach Absatz 4 anhängigen Verwaltungsverfahrens oder für eine Dauer von 15 Geschäftstagen (unseres Hauptsitzes) nach Abschluß dieses Verfahrens nicht an einen anderen Inhaber übertragen, oder
2) während eines anhängigen Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahrens, das wegen Ihres Domainnamens begonnen wurde, nicht an einen anderen Inhaber übertragen, es sei denn, daß die Partei, der die Domainnamenregistrierung übertragen wird, sich schriftlich verpflichtet, sich an die Entscheidung des Gerichtes bzw. der Schiedsstelle zu halten.
Wir behalten uns das Recht vor, die Übertragung einer Domainnamenregistrierung an einen anderen Inhaber zu stornieren, die in Verletzung dieses Abschnittes gemacht wird.
b) Wechsel der Registrierungsstelle: Sie dürfen Ihre Domainnamenregistrierung während eines nach Absatz 4 anhängigen Verwaltungsverfahrens oder für eine Dauer von 15 Geschäftstagen (unseres Hauptsitzes) nach Abschluß dieses Verfahrens nicht an eine andere Registrierungsstelle übertragen. Sie dürfen Ihre Domainnamenregistrierung während eines anhängigen Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahrens an eine andere Registrierungsstelle übertragen, vorausgesetzt, daß der bei uns registrierte Domainnamen weiterhin dem gegen Sie nach den Bestimmungen dieser Richtlinie begonnenen Verfahren unterliegt. Falls Sie eine Domainnamenregistrierung während des Anhängigseins eines Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahrens an uns übertragen, so unterliegt dieser Disput weiterhin der Richtlinie über Streitigkeiten hinsichtlich Domainnamen derjenigen Registrierungsstelle, von der die Domainnamenregistrierung übertragen wurde.
c) Änderungen der Richtlinie: Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit mit Erlaubnis von ICANN zu ändern. Wir werden unsere überarbeitete Richtlinie mindestens 30 Kalendertage vor ihrem Inkrafttreten unter veröffentlichen. Falls diese Richtlinie nicht bereits durch Einreichung einer Klage an einen Dienstleister aktiviert wurde, in welchem Fall die zur Zeit der Aktivierung gültige Fassung der Richtlinie für Sie zutrifft, bis der Disput beigelegt ist, werden alle Änderungen für Sie hinsichtlich von Streitigkeiten über Domainnamenregistrierungen verbindlich, ungeachtet dessen, ob der Disput vor, am oder nach dem Inkrafttreten unserer Änderungen eingetreten ist. Falls Sie einer Änderung dieser Richtlinie widersprechen, besteht Ihr einziges Rechtsmittel darin, Ihre Domainnamenregistrierung bei uns zu stornieren, wobei Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung von an uns gezahlten Gebühren haben. Die überarbeitete Richtlinie trifft solange auf Sie zu, bis Sie Ihre Domainnamenregistrierung stornieren.




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