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Wirbel um "Regierungs erklärung"
Der am 17.10. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichte Artikel des künftigen ICANN-Direktors Andy Müller-Maguhn hat für erheblichen Wirbel gesorgt. Müller-Maguhn rechnete dort mit dem Einzug von Juristen und Geschäftsleuten in den Kulturraum Internet ab und provozierte die FAZ-Leserschaft damit, dass er als kleines Kind die RAF-Terroristen sympathisch fand und den Bombenanschlag auf den Gefängnisneubau in Weiterstadt als "schon okay" bezeichnet. Geistiges Eigentum sei für ihn "nichts weiter als ein Diebstahl am öffentlichen Raum".
 
Als die FAZ am 18.10. eine englische Übersetzung auf ihrer Website veröffentlichte, war der Text binnen Stunden Gegenstand der Debatte bei Slashdot, einer bekannten Nachrichten- und Foren-Plattform für Computerfreaks. Dort wurde bemängelt, dass die englische Übersetzung weniger ironisch als radikal klingt; sein Artikel erhielt von einigen begeisterte Zustimmung, andere bezeichneten ihn als "kindische anarchistisch-linke Äußerungen" oder "völlig verrückt".
 
In einem Portrait der Schweizer Weltwoche wurde Müller-Maguhn daraufhin als "verspielter Rebell" bezeichnet, der nicht sehe, "dass es im Internet längst um Milliarden und Macht geht". In der Neuen Zürcher Zeitung gab es Kritik an der Art und Weise, wie Müller-Maguhn "alte Mythen rund um ein der 'reinen' Kommunikation dienendes Internet propagiert und eine scharfe Linie zieht zwischen selbstlosen Hackern und kommerzbesessenen 'Krawattis'".
 
Im Spiegel-Online-Interview mit Andy Müller-Maguhn vom 19.10. klingt er wieder gemäßigter: Er wollte mit dem FAZ-Artikel deutlich machen, dass man ihn nicht in das "bestehende politisch-wirtschaftliche Gefüge eingemeinden" könne. Er habe das Gefühl, er müsste nach fünf Tagen Pressearbeit nun "eigentlich auch einmal mit der richtigen Arbeit beginnen".
 
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Regierungs erklärung (Deutsch)
> Regierungs erklärung (Englisch)
> Slashdot
> Weltwoche
> Neue Zürcher Zeitung
> Spiegel Online
[ICANN Channel 20.10.00]



Arbeitsgruppe legt .EU-Vorschlag vor
Eine EC-PoP-Arbeitsgruppe hat einen Vorschlag für die Registry der geplanten .EU-Top-Level-Domain vorgelegt. Das Papier soll die Grundlage eines Treffens am 19.10. in Brüssel bilden. EC-PoP (European Community Panel of Participants) ist ein loser Zusammenschluss von Interessierten vor allem aus dem Bereich Internetunternehmen, die zusammen mit der EU-Kommission über ICANN-Fragen und die .EU-Top-Level-Domain beraten.
 
Die .EU-Registry soll nach diesen Plänen vorzugsweise als Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) organisiert sein. Eine EWIV ist ein nicht gewinnorientiertes, steuerbefreites Unternehmen, das von europäischen Mitgliedsunternehmen gebildet wird, um zusammenzuarbeiten. Auch der Zusammenschluss europäischer Internetprovider, EuroISPA, ist in dieser Rechtsform gegründet worden. Da eine EWIV nicht auf das EU-Gebiet, sondern auf den Europäischen Wirtschaftsraum bezogen ist, könnten theoretisch auch Norwegen, Island und Liechtenstein beteiligt werden. Allerdings ist das EC-PoP-Papier klar auf die Europäische Union ausgerichtet; Forderungen etwa der Schweiz nach Beteiligung bleiben unerwähnt. Die Vergabe der Registry wird vermutlich als Konzessionsvergabe betrachtet, so dass EG-Gemeinschaftsrecht gilt.
 
Eine Kernfrage für eine künftige .EU-Registry ist, wie der Namensraum strukturiert werden soll. Die Arbeitsgruppe äußert sich eher skeptisch über den Vorschlag, Second-Level-Domains direkt zu registrieren (wie in name.EU). Einige kommerzielle Registrare befürworten eine direkte Registrierung, um mit .COM konkurrieren zu können. Europäische Industrievertreter haben sich dafür eingesetzt, dass Unternehmen ihren Namen direkt unter .EU eintragen dürfen (firmenname.EU). Allerdings kann auch dies zu Domainstreitigkeiten zwischen namensgleichen Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Länder führen.
Die Alternative wären Subdomains, wie sie in einer Vielzahl von europäischen Ländercode-Domains üblich ist. Das Papier überlegt dabei eine Reihe von Möglichkeiten:

  • Subdomains für individuelle Nutzer wie watson.PER.EU oder holmes.NOM.EU, eventuell auch geteilte Nachnamen-Domains wie helmut9.schmidt.EU
  • Subdomains nach Nutzergruppen wie caritas.NGO.EU, anwalt.LEX.EU
  • Subdomains nach (firmen)rechtlichen Kategorien, also firma.CO.EU. Problematisch ist, das hier die Kriterien meist in den Ländern unterschiedlich sind, z.B. GmbH, SpA, Ltd.
  • Subdomains nach Unternehmenssektoren wie philips.ELECTRONICS.EU
  • Subdomains für nicht-kommerzielle Zwecke wie .PROJECT.EU, .CULTURE.EU, .SPORTS.EU oder für kurzzeitige Verwendung wie .CONFERENCE.EU, .EVENT.EU (eventuell von spezialisierten Registraren vergeben)
  • Subdomains für EU-Institutionen wie COMMISSION.EU oder PARLIAMENT.EU

Auch bei der .EU-Domain soll die Funktion des Registry Operators (technischer Betrieb der Datenbank) und der Registrare (Anbieter von Domaineinträgen) getrennt werden. Unklar ist aber noch, wie die Registrare ausgewählt werden sollen: Werden die Kriterien für ICANN-akkreditierte Registrare direkt übernommen, dominieren wenige große Registrare. Zwei wesentliche Strukturfragen werden in dem Vorschlag zwar überlegt, aber nicht endgültig entschieden. Die eine betrifft den inneren Aufbau der .EU-Registry: Sollen die Entscheidungsgremien und die technische Seite des Betriebs kombiniert oder voneinander getrennet werden? Eine andere Frage ist, ob die .EU-Registry föderalistische aufgebaut sein soll: Soll es nur eine EU-Registry oder zusätzliche lokale Registries (z.B. eine pro Mitgliedsland) geben? Die Arbeitsgruppe steht zusätzlichen Registries allerdings eher kritisch gegenüber.
 
Ebenfalls ungeklärt ist die Struktur des Aufsichtsgremiums. Die Gruppe favorisiert zwei Modelle: Entweder wird ein Registry-Vorstand gebildet, in dem ein oder mehrere von der EU-Kommission delegierte oder benannte Personen sitzen. Die EU-Kommission könnte sich von einem Ausschuss mit Staatenvertretern und/oder anderen Personen beraten lassen. Alternativ könnte man sich auch einen Beratungsausschusses vorstellen, in dem von der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten delegierte oder benannte Personen sitzen. Die EC-PoP-Gruppe stellt jedoch klar, dass Entscheidungen möglichst auf offener Konsensfindung ("bottom-up") beruhen sollen, wie sie in anderen Internet-Gremien praktiziert wird; die EU-Institutionen sollen hier nur eine beratende Rolle spielen. Als Beteiligte werden auch die bei ICANN aktiven Gruppen genannt: Registrare, ccTLD-Registries sowie Nutzer aus dem kommerziellen, privaten, nicht-kommerziellen und dem öffentlichen Sektor.
 
Schließlich schlägt die EC-PoP-Gruppe beim Thema Streitschlichtung und Markenschutzfragen vor, dem ICANN/WIPO-Regelwerk zu folgen. Dadurch habe die EU ein besonderes Interesse, sich zukünftig bei den weiteren WIPO-Beratungen einzubringen, anstatt parallel dazu ein eigenes Regelwerk zu entwickeln. So oder so werde man sich an die von ICANN beschlossenen Minimalstandards halten müssen.
 
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EC-PoP-Vorschlag
[ICANN Channel 16.10.00]



Details der Domainanträge veröffentlicht
ICANN hat damit begonnen, die vollständigen Anträge für die neuen Top-Level-Domains auf ihrer Website zu veröffentlichen. Einzig Textpassagen, die die Firmen begründet als vertraulich bezeichnet haben, werden nicht publiziert; davon sind z.T. finanzielle Details zu den Firmen betroffen.
Vor allem der Abschnitt Registration Policies gibt Aufschluss über die Pläne der Antragsteller. Die Vorschläge für Top-Level-Domains lassen sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden:
-- Sponsored vs. unsponsored: Einige Antragsteller wollen zwar über die Registrierungsrichtlinien entscheiden, aber den technischen Betrieb der Domaindatenbank (Registry) einem Partnerunternehmen überlassen (sponsored TLD). Andere wollen auch die technische Seite übernehmen (unsponsored TLD).
-- Chartered vs. unrestricted: Manche Domains sind nur für bestimmte Zwecke gedacht; unter der beantragten .union-Domain sollen sich z.B. nur Gewerkschaften anmelden können (chartered/restricted). Andere vorgeschlagene Domain haben, wie z.B. jetzt die .com-Domain, keinerlei Beschränkungen (unrestricted).
-- Sunrise provision oder nicht: Um Streitigkeiten um Markenschutz zuvorzukommen, ist in einigen Vorschlägen eine "Sunrise"-Regel enthalten. In einem bestimmten Anfangszeitraum können dann Markeninhaber diejenigen Domainnamen reservieren, auf die sie markenrechtlichen Anspruch haben. Erst danach ist Domainregistrierung für die breite Öffentlichkeit möglich.
 
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Übersicht der Anträge (ICANN Channel Europe)
[ICANN Channel 16.10.00]





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